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Der Taxitarif
im Landkreis Stade









 

 


Der Taxitarif wird von der zuständigen Ordnungsbehörde (Kreisverwaltung) festgesetzt.

Der Tarif gilt verbindlich für alle Taxen im Landkreis Stade und setzt sich
ab dem 1. Januar 2009 wie folgt zusammen:

Grundpreis
(inkl. 1,6 km Fahrtstrecke)

5,00 €
jeder weitere Kilometer
1,60 €
Wartezeit
23,08 €/Std.

 

Auszug aus der Taxi-Tarifordnung des Landkreises Stade
(gültig ab 1. Januar 2009)

§ 3
Höhe der Beförderungsentgelte

1. Der Grundpreis für jede Fahrt einschließlich einer Fahrleistung von 1600 m oder 399,4 Sekunden Wartezeit beträgt 5,00 €

2. Das Entgelt für die Fahrleistung beträgt je 62,5 m gefahrene Wegstrecke 0,10 € (= 1,60 €/km)

§ 4
Wartezeit

Für Wartezeiten, die durch den Fahrtauftrag begründet sind, wird für je 15,6 Sekunden ein Entgelt von 0,10 € festgesetzt
(= 23,08€/Std.)

 

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