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Der Taxitarif wird von der zuständigen Ordnungsbehörde (Kreisverwaltung)
festgesetzt.
Der Tarif gilt
verbindlich für alle Taxen im Landkreis Stade und setzt sich
ab dem 1. Januar 2009 wie
folgt zusammen:
Grundpreis
(inkl. 1,6 km Fahrtstrecke) |
5,00 €
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| jeder weitere Kilometer |
1,60 €
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| Wartezeit |
23,08
€/Std.
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Auszug
aus der Taxi-Tarifordnung des Landkreises Stade
(gültig ab 1. Januar 2009)
§
3
Höhe der Beförderungsentgelte
1. Der Grundpreis
für jede Fahrt einschließlich einer Fahrleistung
von 1600 m oder 399,4 Sekunden Wartezeit beträgt 5,00 €
2. Das Entgelt
für die Fahrleistung beträgt je 62,5 m gefahrene Wegstrecke 0,10 € (= 1,60 €/km)
§ 4
Wartezeit
Für
Wartezeiten, die durch den Fahrtauftrag begründet sind,
wird für je 15,6 Sekunden ein Entgelt von 0,10 € festgesetzt
(= 23,08€/Std.)
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