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Informationen zu Krankenfahrten |
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Pressemitteilung der AOK-Niedersachsen vom 22.12.03 22.12.2003
- Krankenfahrten werden künftig strenger geprüft Sprecher der Krankenkassenverbände in Niedersachsen erläuterten, dass ab 2004 grundsätzlich nur noch Fahrten zur Dialyse sowie zu einer Strahlen- oder Chemotherapie verordnet und genehmigt werden dürfen, nicht mehr zu anderen ambulanten Therapien. Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Rezepten seien keine Leistung der Krankenkassen. Weiterhin übernommen werden hingegen Fahrten zur Behandlung im Krankenhaus, zu einer vor- oder nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Behandlung verkürzt oder vermieden wird, und Fahrten zu einer ambulanten Operation in der Klinik oder beim niedergelassenen Arzt. Ist die Fahrt genehmigt, zahlt der Patient zehn Prozent vom Preis, aber mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Der Arzt entscheidet, je nach dem aktuellen Gesundheitszustand des Patienten und seiner Gehfähigkeit, auch über das Transportmittel. Dazu heißt es in den Richtlinien: Die Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi ist nur dann zu verordnen, wenn der Versicherte aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann. In besonderen Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung beim Arzt genehmigen. Das hängt von der Grunderkrankung ab und ob der Patient über einen längeren Zeitraum häufig behandelt werden muss. Sammelfahrten mit mehreren Patienten zum selben Ziel sind möglich. Versehrte und Empfänger von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz brauchen im Übrigen keinen Eigenanteil zu zahlen.
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